An wen muss man sich wenden wenn man sein Geld zurück haben möchte ?

Allgemeine Diskussionen rund um X Rebirth.

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Crash-Override
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An wen muss man sich wenden wenn man sein Geld zurück haben möchte ?

Post by Crash-Override » Tue, 19. Nov 13, 21:06

Ich weis jetzt leider nicht ob ich hier richtig bin, aber wie der Titel schon sagt:

An wen muss man sich wenden wenn man sein Geld zurück haben möchte ?

Würde mich freuen wenn mir hier helfen kann.Sollte ich hier in der falschen Rubrik sein bitte bescheid geben oder ggf. verschieben.

Boro Pi
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Post by Boro Pi » Tue, 19. Nov 13, 21:12

Immer an denjenigen, bei dem Du etwas gekauft hast.

Da hier kein technisches Problem vorliegt, verschoben.

tux-fan
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Post by tux-fan » Tue, 19. Nov 13, 21:17

Das wäre dann Deep-Silver als Distributor; Egosoft ist "nur" Entwickler. ( aber sicherlich Ansprechpartner für technische Probleme )

Hab grad nochmal geguckt, das wäre der richtige Ansprechpartner.

Koch Media GmbH
Lochhamer Str. 9D-82152 Planegg/München
T: 089 24245-222 (normale Gesprächsgebühr)
http://www.kochmedia.de/
kundenservice@kochmedia.com
Last edited by tux-fan on Tue, 19. Nov 13, 21:26, edited 1 time in total.

juergen111
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Post by juergen111 » Tue, 19. Nov 13, 21:20

Nein das wäre auch kein Deep Silver sondern Amazon, Media Markt, Saturn usw.. An den Laden wo du es gekauft hast halt.

Blankman23
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Post by Blankman23 » Tue, 19. Nov 13, 21:22

Da der TE nich gesagt hat, wofür er sein Geld zurückhaben will: immer den nächsten Ansprechpartner befragen.

Für esoterische Versprechungen (heilende Kristalle und Ähnliches) aber eher keine Erfolgsversprechung. Das liegt im Risiko des Käufers!
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Crash-Override
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Post by Crash-Override » Tue, 19. Nov 13, 21:23

danke schon mal für die schnellen antworten und die mühe zu verschieben. In meinem Fall wäre das dann Steam. Werd da gleich mal nachsehen wo und wie das von statten geht.

Alienfresser
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Post by Alienfresser » Tue, 19. Nov 13, 21:23

Kunde -> Einzelhandel -> Großhandel -> Hersteller

Alienfresser
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Post by Alienfresser » Tue, 19. Nov 13, 21:26

Crash-Override wrote:danke schon mal für die schnellen antworten und die mühe zu verschieben. In meinem Fall wäre das dann Steam. Werd da gleich mal nachsehen wo und wie das von statten geht.
support.steampowered.com

Muss man aber dedizierten Account anlegen.
Danach -> STEAM-Ticket aufmachen und um Gutschrift (warscheinlicher) oder Rückerstattung (schwieriger) bitten Aufgrund Sachmangel des Produkts.

tux-fan
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Post by tux-fan » Tue, 19. Nov 13, 21:30

Oops, nu bin ich aber selbst etwas verwirrt.

Ein Kunde ist unzufrieden, will sein Gels zurück.

Wer ist denn da nun in der Pflicht ?
Steam als Zwischenhändler oder Amazon ... ?

Oder eben, wie ich vermute, Deep-Silver.

Leon Bratt
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Post by Leon Bratt » Tue, 19. Nov 13, 21:40

Die Frage ist aber wenn sich Amazon weigert, weil man die Verpackung bereits geöffnet hat! Hier gibt es ja verschiedene Gründe einer Rückgabe und da ist doch Koch Media(Deep-Silver)der nächste Ansprechpartener oder?

Bei mir wäre es zu den zusätzlichen im Forum erwähnten.

Mir ist ein Spiel was eher für eine Konsole programmiert wurde nichts.
Ich habe kein GamePad um das Spiel richtig zu spielen und in der CE lag nichts bei was so aussah und ich bin auch nicht scharf drauf ein zu kaufen!
Bin gespannt wie sich Amazon dazu äußert!
Ich spiele X³ mit o1ofco2's [AL]XENON DOMINATION und [AL] Litcube's Phanon Corporation
diese findest du hier: Link sowie Link
Besitzer aller wirklichen X-Spiele und X-Romane! Zuzüglich der großen Enttäuschung X-Rebirth!

Blankman23
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Post by Blankman23 » Tue, 19. Nov 13, 21:43

Es ist wahrscheinlich wirklich so, wie mit den heilenden Kristallen!

Man kann naives Verhalten nicht durch verschärftes naives Verhalten lösen ;)

Der Kauf von Software (vorallem über STEAM) ist bestimmten Bestimmungen unterlegen...
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PH-PC
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Post by PH-PC » Tue, 19. Nov 13, 21:47

Man sollte sich direkt an Steam wenden, da die Händler wie z. B. Amazon wahrscheinlich eh auf Steam verweisen.

Man kann aber auch in Läden (Media Markt, Saturn usw.) so lange stunk machen, bis sie dir das Geld geben oder du einen Gutschein bekommst.

Ich für meinen Teil habe einen Gutschein von 30,-€ bei Steam bekommen. (Hat auch nur 30,-€ gekostet)
Nur gewusst wie :D

Crash-Override
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Post by Crash-Override » Tue, 19. Nov 13, 21:51

@Alienfresser

danke dir. Grad Steam durchstöbert und auch den support wie von dir beschrieben. Ich werd mich da morgen oder übermorgen drann machen, für heute hab ich da kein Nerv mehr.

@Tux-fan danke für die adresse, ich hab das anfangs garnicht so registriert und dachte das wäre deine signatur :oops:

@Blankman23
du kannst fragen stellen .. selbstverständlich möchte ich mein geld für den X Toyota wieder haben denn wir sind hier ja im Automobiel forum. Ich bekomm nämlich nicht alle meine Heilsteine in den Koffer raum. Wie dämlich überflüssige posts sind muss ich dir jetzt aber nicht erklären oder ? Und auch der Verkauf von Software über Steam hat gehe ich mal davon aus 14 tage wiederrufsrecht (gut hier kann ich mich ja irren) aber wenn ich jemanden ein Auto verkaufe und nur vier reifen und nen zündschlüssel hinleg (der auf einem blatt papier mit der aufschrift "nims und verpiss dich" liegt) so denke ich mal sind die Vertragsbestimmungen nicht erfüllt. Wie ich jetzt darauf komme ?
http://forum.egosoft.com/viewforum.php?f=131
http://forum.egosoft.com/viewforum.php?f=133
http://forum.egosoft.com/viewforum.php?f=134
Sollte alle fragen beantworten.

An alle anderen, nochmal vielen dank für eure zeit und mühe.

Blankman23
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Post by Blankman23 » Tue, 19. Nov 13, 22:00

Ja, du liegst falsch (sehe nicht alles als persönliche Beleidigung, nehme es als Lebensweisheit ;)
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Alienfresser
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Post by Alienfresser » Tue, 19. Nov 13, 22:08

Leon Bratt wrote:Die Frage ist aber wenn sich Amazon weigert, weil man die Verpackung bereits geöffnet hat! Hier gibt es ja verschiedene Gründe einer Rückgabe und da ist doch Koch Media(Deep-Silver)der nächste Ansprechpartener oder?

Bei mir wäre es zu den zusätzlichen im Forum erwähnten.

Mir ist ein Spiel was eher für eine Konsole programmiert wurde nichts.
Ich habe kein GamePad um das Spiel richtig zu spielen und in der CE lag nichts bei was so aussah und ich bin auch nicht scharf drauf ein zu kaufen!
Bin gespannt wie sich Amazon dazu äußert!
Der Händler der es dir verkauft hat ist zunächst der Hauptansprechpartner.
Ausser es bestehen gesonderte Regelungen zwischen dem Händer und dem Großhändler bzw. direkt dem Hersteller.

Bei nachweisbarem Sachmangel ist es egal ob die Verpackung geöffnet wurde oder nicht. Dies gilt auch bei Software. Was eingeschränkt ist, Software über das Fernabsatzgesetz, 14 Tage Rückgaberecht und so, da kanns Probleme geben mit geöffneter Verpackung.

Crash-Override
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Post by Crash-Override » Tue, 19. Nov 13, 22:42

@Blankman23

nein das verstehst du falsch, ich sehe das nicht als Beleidigung sondern als unnötig (deinerseits) und als hilfreich (meinerseits) denn es gibt denke ich mal genügend Leute hier im Forum, inclusive meiner selbst, für die sind (jetzt mal grob gesagt) 50 Euro eine ganze menge Geld und manche müssen da sogar drauf Sparen. Somit hat der Spaß seine Grenzen (soviel zu unnötig) und Eng ist hier kein dehnbarer begriff mehr. Um es mal grob auf den punkt zu bringen. ist meine Lebensweisheit; Ich helfe den Leuten so gut ich kann und drücke mal ein Auge zu. Aber merke ich das ich bewusst verarscht werde ist bei mir der Ofen aus. Sollte man das immer noch nicht verstehen, etwas deutlicher. Ich hab mit X3R angefangen, war halt ein weltraumgeballer, ned schlecht. dann kam für mich XTC, hui war ja schon besser. (X-AP hab ich nicht). Zu diesen spielen hab ich das Forum verfolgt und meinen Mund gehalten, zugesehen wie Spieler die Fehler der Hersteller,Programiere what ever ausbügeln und ins gute Licht rücken.

Aber ich denke mal das man sich hier gut einig wird wenn ich sage mit Rebirth ist der Bogen überspannt. Und da hilft auch nicht ne dämliche Weisheit ala : "Lern halt scripten und Programmieren dann haste das Problem nicht mehr" Denn ich glaube nicht das Leute sich hier bewusst hinsetzen (abgesehen von Moddern die dran Spaß haben), und ohne Bezahlung in Ihrer Freizeit hinsetzen um aus X Rebirth das zu machen was vorher angepriesen wurde.

Faktum: Ist eben mal zeit das der Chef eine auf den Sack bekommt. Und da nehm ich kein Blatt vor den Mund.

Blankman23
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Post by Blankman23 » Tue, 19. Nov 13, 23:14

Ich sehe es nach wie vor nicht als "unnötig"...
ich kann nur wiederholt sagen: jammernt nicht, denkt!
Und wenns beim ersten mal nicht klappt... denkt weiter!
Das Prinzip ändert sich nicht!
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bravo
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Post by bravo » Tue, 19. Nov 13, 23:29

Die geöffnete Verpackung könnte höchstens bei einem Kauf eines Datenträgers (Amazon, etc.) in Konflikt mit "BGB § 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen" kommen. Valve (Steam) hat hier keine Rechtliche handhabe, da Du keine Versiegelung eines Datenträgers aufgehoben hast wodurch das Produkt nicht mehr weiterverkaufbar wäre.

Durch die AGB von Steam (Abschnitt 3) sollte man sich nicht abschrecken lassen, da diese im Widerspruch zu § 312d stehen und damit keine vollständige Gültigkeit haben.

Wie auch immer - in dem Fall gilt egal wo Du es gekauft hast "BGB § 434 Abs. 2 Sachmangel". Außer etwas Gegenwind, steht der Rückgabe des Spiels nichts im Wege.

Im Zweifel einfach mal den Anwalt des Vertrauens oder eine kostenlose telefonische Rechtsberatung konsultieren.

Morvan
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Post by Morvan » Wed, 20. Nov 13, 13:03

bravo wrote:Wie auch immer - in dem Fall gilt egal wo Du es gekauft hast "BGB § 434 Abs. 2 Sachmangel". Außer etwas Gegenwind, steht der Rückgabe des Spiels nichts im Wege.
Das ist falsch. § 434 II BGB regelt lediglich mangelhafte Montagefälle. Auch ein Mangel gem. § 434 I 2 Nr. 2 BGB (Vermutlich die Norm die du meintest) ist eher abzulehnen da das Spiel objektiv genau die Qualität des "fertigen" Spiels hat, der Subjektive Fehlerbegriff also nicht zur Feststellung eines Mangels kommt. Lediglich über § 434 I 2 Nr. 1 BGB könnte man streiten, allerdings ist auch hier eher unsicher, ob es nicht genügt dass das Spiel letztendlich spielbar ist, alsdass man auf uU nicht funktionsfähige Features abstellt. Diesbezüglich übt Egosoft auch Nachbesserung i.S.d. §§ 437 ff. BGB aus.

Zudem handelt § 312d BGB nur von dem Widerruf, welcher bei Amazon auf Kulanz auch in Fällen von CDs/DVDs usw. oft durchgewunken wird. Im Falle eines Sachmangels zieht aber ohnehin das Rücktrittsrecht nach versuchter zweiter Andienung in Form der Nacherfüllung.

bravo
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Post by bravo » Wed, 20. Nov 13, 13:26

Keine Ahnung ob Du recht hast oder der nette Anwalt von der Rechtsberatung, den ich dafür konsultiert hatte. (Bin auch dabei den Kauf rückgängig zu machen)

Er meinte jedenfalls, dass genau dieser Artikel auch bei Sachmängel an Software häufig angewandt wird. Ein Sachmangel besteht laut seiner Aussage bereits, wenn die gelieferte Software nicht den Ausführungen und Bekanntmachungen des Herstellers entspricht und ein falsches Bild vermittelt wurde, welches vor dem Kauf der Software nicht überprüft werden konnte. Da es sich hier nicht um Individualsoftware handelt und eine Behebung der Mängel nicht eingefordert werden kann, muss der Verkäufer den Kaufvertrag rückgängig machen.

Wie gesagt, ich bin kein Anwalt und habe nicht viel Ahnung davon. Das ist lediglich das, was mir gesagt wurde. Man weiß ja wie das bei den Rechtsverdrehern ist - jeder interpretiert es so wie er es braucht.
Wer kürzer bremst, ist länger schnell !!

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